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   KG, 24.05.2004 - 24 W 83/03   

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https://dejure.org/2004,4721
KG, 24.05.2004 - 24 W 83/03 (https://dejure.org/2004,4721)
KG, Entscheidung vom 24.05.2004 - 24 W 83/03 (https://dejure.org/2004,4721)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - 24 W 83/03 (https://dejure.org/2004,4721)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen; Umwidmung eines Dachbodens zu Wohnzwecken; Zustimmung zur Veräußerung und Änderung der Teilungserklärung; Absolute Beschlussunzuständigkeit der Wohnungseigentümerversammlung; Wiederholung eines bereits aufgehobenen ...

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 29; ; WEG § 4; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 15 Abs. 2; ; WEG § 45; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Erlöschen des Beschlussanfechtungsrechts gegen einen Wohnungseigentümerbeschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwirkung des Beschlussanfechtungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 531
  • NZM 2004, 624
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 25.04.1997 - 24 W 8686/96

    Verwirkung des Anfechtungsrechts in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus KG, 24.05.2004 - 24 W 83/03
    Mit Beschluss vom 16. Mai 2001 hat das Amtsgericht die Anfechtungsanträge mit der Begründung zurückgewiesen, das Anfechtungsrecht sei durch die Nichtbetreibung des Verfahrens nachträglich verwirkt worden, weil zwar fristgerecht Anfechtungsanträge eingereicht, aber das gerichtliche Verfahren über Jahre nicht betrieben worden sei, es vielmehr auf Dauer in der Schwebe gehalten werden sollte (unter Hinweis u.a. auf KG, NJW-RR 1998, 370 = WE 1998, 29).

    In dem vom Senat entschiedenen Fall (KG, Beschluss vom 25. April 1997, 24 W 8686/96, NJW-RR 1998, 370 = ZMR 1997, 484) hat ein Wohnungseigentümer zwar fristgerecht Anfechtungsanträge gegen Eigentümerbeschlüsse bei Gericht eingereicht, das Verfahren danach jedoch über viele Jahre hinweg nicht weiter betrieben, sondern es ersichtlich auf Dauer in der Schwebe halten wollen.

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 24.05.2004 - 24 W 83/03
    Demgemäß bewegen sich die Unterbeschlüsse zu a) bis c) im Bereich der absoluten Beschlussunzuständigkeit der Wohnungseigentümerversammlung gemäß der allerdings erst nach dem 25. Oktober 1999 ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20. September 2000 (BGHZ 145, 158).
  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00

    Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus KG, 24.05.2004 - 24 W 83/03
    Es kann auch dahinstehen, inwieweit die Nichtzahlung der Gerichtskostenvorschüsse für das Beschlussanfechtungsverfahren erheblich ist (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244 und ZMR 1998, 302; BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = ZMR 2001, 294; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 451) oder das WEG-Gericht auch einen anwaltlich vertretenen Beteiligten deutlich auf die möglichen Rechtsfolgen einer verzögerten Einzahlung des Vorschusses hinweisen muss (OLG Schleswig NZM 2002, 960 = ZMR 2002, 865; NZM 2003, 519 = NJW-RR 2003, 951).
  • OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01

    Fristgerechte Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus KG, 24.05.2004 - 24 W 83/03
    Es kann auch dahinstehen, inwieweit die Nichtzahlung der Gerichtskostenvorschüsse für das Beschlussanfechtungsverfahren erheblich ist (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244 und ZMR 1998, 302; BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = ZMR 2001, 294; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 451) oder das WEG-Gericht auch einen anwaltlich vertretenen Beteiligten deutlich auf die möglichen Rechtsfolgen einer verzögerten Einzahlung des Vorschusses hinweisen muss (OLG Schleswig NZM 2002, 960 = ZMR 2002, 865; NZM 2003, 519 = NJW-RR 2003, 951).
  • OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02

    Wohnungseigentum: Verspätete Einzahlung eines Kostenvorschusses im

    Auszug aus KG, 24.05.2004 - 24 W 83/03
    Es kann auch dahinstehen, inwieweit die Nichtzahlung der Gerichtskostenvorschüsse für das Beschlussanfechtungsverfahren erheblich ist (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244 und ZMR 1998, 302; BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = ZMR 2001, 294; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 451) oder das WEG-Gericht auch einen anwaltlich vertretenen Beteiligten deutlich auf die möglichen Rechtsfolgen einer verzögerten Einzahlung des Vorschusses hinweisen muss (OLG Schleswig NZM 2002, 960 = ZMR 2002, 865; NZM 2003, 519 = NJW-RR 2003, 951).
  • OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02

    Rechtzeitige Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus KG, 24.05.2004 - 24 W 83/03
    Es kann auch dahinstehen, inwieweit die Nichtzahlung der Gerichtskostenvorschüsse für das Beschlussanfechtungsverfahren erheblich ist (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244 und ZMR 1998, 302; BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = ZMR 2001, 294; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 451) oder das WEG-Gericht auch einen anwaltlich vertretenen Beteiligten deutlich auf die möglichen Rechtsfolgen einer verzögerten Einzahlung des Vorschusses hinweisen muss (OLG Schleswig NZM 2002, 960 = ZMR 2002, 865; NZM 2003, 519 = NJW-RR 2003, 951).
  • KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger bei

    § 5 Abs. 4 S. 2 WEG finde keine Anwendung, da nach der Entscheidung des Kammergerichts vom 24. Mai 2004 (NZM 2004, 624= ZMR 2005, 244) die Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum nicht als Vereinbarung der Wohnungseigentümer im Sinne des § 10 Abs. 2 WEG sondern als sachenrechtlicher Veränderungsakt im Bereich des § 4 WEG zu sehen sei.
  • OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 20 W 111/14

    Grundbuch: Eintragung eines Amtswiderspruchs

    bei juris und NJW-RR 2014, 245; Bärmann/Armbrüster, WEG, 12. Aufl., § 27/28; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 1 Rn. 4; Niedenführ/ Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 1 Rn. 20 und § 4 Rn. 18; Spielbauer/ Then, WEG, 2. Aufl., § 1 Rn. 8; Jennißen/Zimmer, WEG, 3. Aufl., § 1 Rn. 25; Bärmann/Seuß/ Schneider, Praxis des Wohnungseigentums, 6. Aufl., S. 98/99 = Rn. 407 ff; Riecke/Schmid/Schneider, Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., § 1 Rn. 43 jeweils m.w.N.). Teilweise wird darüber hinausgehend die  Änderung der Zweckbestimmung von Teileigentum in Wohnungseigentum oder umgekehrt sogar als Änderung des sachenrechtlichen Begründungsaktes eingeordnet, die der Einigung aller Eigentümer nach § 4 WEG und der konstitutiven Eintragung in das Grundbuch bedarf (so noch KG NJW-RR 2005, 531; BayObLG ZMR 1997, 537; Riecke/ Schmid/Elzer, a.a.O., § 3 Rn. 22) mit der Folge, dass hiernach entgegen der h. M. eine vorweggenommene Ermächtigung zur Vornahme von Änderungen in der Teilungserklärung nicht möglich ist und die Vorschrift des § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG über die Entbehrlichkeit der Mitwirkung der Grundpfandrechtsgläubiger keine Anwendung findet (vgl. zu diesen Unterschieden Bärmann/Seuß/ Schneider, a.a.O., Rn. 409 und Bärmann/Armbrüster, a.a.O., § 1 Rn. 30).
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